Liebe Kunden und Interessierte an der Ersten Hilfe!,
vielen Dank, dass Sie sich für unsere Bildungsmaßnahme entschieden haben.
Diese Hilfe nennt man:
Erste Hilfe.
Beim Deutschen Roten Kreuz können Sie Erste Hilfe lernen.
Dazu gibt es einen Kurs.
Erste Hilfe ist sehr wichtig.
Wenn ein Mensch einen Knochen-Bruch hat.
Wenn ein Mensch sich verbrannt hat.
Wenn sich ein Mensch mit einer sehr giftigen Flüssigkeit verletzt hat.
Man sagt auch: Verätzung.
Wenn ein Mensch etwas Giftiges gegessen oder getrunken hat. Sie lernen die Erste Hilfe mit vielen Übungen.
Damit können Sie einem Menschen in einem Not-Fall helfen.
Denn einen Not-Fall kann es immer geben.
Zum Beispiel bei der Arbeit.
Oder in der Frei-Zeit.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Sie müssen dort die Kostenübernahme beantragen, Link - BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link - UK/RLP Die Kostenübernahme muss beantragt werden. Anmeldeformular ausgefüllt werden.
- UK/Bund & Bahn Die Kostenübernahme muss beantragt werden. Anmeldeformular ausgefüllt werden.